Als „Kontrollbereich“ wird der Teil eines Strahlenschutzbereiches bezeichnet, in dem eine Person im Kalenderjahr eine effektive Dosis von mehr als 6 Millisievert oder höhere Organdosen über 45 Millisievert für die Augenlinse oder 150 Millisievert für Haut, Hände, Unterarme, Füße und Knöchel erhalten kann.