Pressemitteilung

Transportgenehmigung für AVR-Brennelemente von Jülich nach Ahaus erteilt

25. August 2025

JÜLICH – Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat die Genehmigung nach § 4 Atomgesetz (AtG) für den Transport der AVR-Brennelementkugeln von Jülich in das Zwischenlager Ahaus erteilt. Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) hatte diese Genehmigung über einen Dienstleister für Nukleartransporte beantragt, um der Anordnung der nordrhein-westfälischen Atomaufsicht zur Räumung des Zwischenlagers in Jülich nachzukommen.

Ein konkreter Starttermin für die Transporte steht derzeit noch nicht fest. Die nun erteilte Genehmigung enthält Nebenbestimmungen, die derzeit intensiv geprüft und umgesetzt werden. Zudem bedarf es vor Transportbeginn weiterer Abstimmungen mit der Atomaufsicht und den Polizeibehörden des Landes NRW.

Das BASE hat die sofortige Vollziehung der Transportgenehmigung angeordnet. Damit können die Brennelemente trotz eingelegter Rechtsmittel nach Ahaus transportiert werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens, gegen die sofortige Vollziehung vorzugehen. Die JEN wird den weiteren rechtlichen Verlauf bei der konkreten Transportplanung berücksichtigen.

Die für die Aufbewahrung im Zwischenlager Ahaus notwendige Genehmigung nach § 6 AtG liegt bereits seit dem Jahr 2016 vor. Im Dezember 2024 wurde die Rechtmäßigkeit der Genehmigung gerichtlich festgestellt. Mit der jetzt erfolgten Transportgenehmigung sind somit die atomrechtlichen Voraussetzungen für die Verbringung nach Ahaus erfüllt.

 

Hintergrund: Räumung des AVR-Behälterlagers in Jülich

Das bestehende Behälterlager in Jülich war ursprünglich bis zum 30. Juni 2013 genehmigt. Eine Verlängerung der Genehmigung scheiterte an geänderten Anforderungen zur Erdbebensicherheit, die sich aus aktualisierten Regelwerken und neuen seismologischen Erkenntnissen ergaben. Zur Sicherstellung eines rechtskonformen Zustands hatte die Atomaufsicht NRW daher nach Ablauf der Aufbewahrungsgenehmigung Anordnungen zur weiteren Lagerung sowie eine Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Brennelemente erlassen.

Zur Umsetzung dieser Anordnung hat die JEN drei Optionen verfolgt: Transport ins Zwischenlager Ahaus, Neubau eines Zwischenlagers in Jülich und Export in die USA. Im Jahr 2022 wurde in Abstimmung mit Bund und Land die Option USA aufgegeben. Die Bundesregierung bewertet die Option Ahaus als „grundsätzlich vorzugswürdig“. Die Option einesNeubaus in Jülich wird noch bis zum Beginn der Transporte weiterbetrieben. 

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Weiterführende Informationen:
• Projektübersicht: https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente
• FAQ-Katalog: https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente/fragen-antworten

 

Kontakt für Rückfragen:
Jörg Kriewel
Pressesprecher
Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH
Telefon: +49 2461 629-47666
E-Mail: joerg.kriewel@jen-juelich.de
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