Das Vorhaben auf einen Blick

Vom Auslaufen der Zwischenlager-Genehmigung in Jülich, über die behördliche Räumungsanordnung, bis zur Priorisierung der „Ahaus-Option“

Im September 2015 wurden die Nuklearkompetenzen des Forschungszentrums Jülich (FZJ) und der ebenfalls auf dem Forschungscampus ansässigen Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) in der „JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH“ (JEN) zusammengeführt. Seitdem ist die JEN auch für die Brennelementkugeln des früheren AVR-Versuchsreaktors verantwortlich. 

Diese 288.161 kugelförmige Brennelemente und 124 Moderator-Kugeln befinden sich in 152 CASTOR® THTR/AVR-Behältern in einem Zwischenlager der JEN, dem sogenannten AVR-Behälterlager (AVR-BL).

Das AVR-Behälterlager in Jülich war gemäß § 6 Atomgesetz bis zum 30. Juni 2013 genehmigt. Eine Verlängerung der nur auf 20 Jahre befristeten Genehmigung aus dem Jahr 1993 wurde frühzeitig beantragt, erforderte jedoch Nachweise zur Erdbebensicherheit, die dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Dies führte in der Konsequenz dazu, dass die Genehmigungsbehörde (heute das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung, BASE) einen Nachweis zur Erdbebensicherheit für das bestehende Zwischenlager basierend auf einem theoretisch möglichen Extremerdbeben (Wiederkehrperiode 100.000 Jahre) fordert. Diese Anforderungen sind weitaus höher als die zum Zeitpunkt des Baus und der Inbetriebnahme des AVR-Behälterlagers. Seitdem arbeitet die JEN mit Unterstützung externer Sachverständiger daran, für das bestehende AVR-Behälterlager eine neue Genehmigung für die Dauer von 9 Jahren zu erhalten.  

Um den Eintritt eines genehmigungslosen Zustands nach dem 30. Juni 2013 zu verhindern, hatte die zuständige Atomaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen (Wirtschaftsministerium NRW) zunächst zwei atomrechtliche Anordnungen zur weiteren Aufbewahrung der AVR-Brennelemente im bestehenden AVR-Behälterlager in Jülich erlassen. Nachdem absehbar war, dass aufgrund der Erbebenthematik kurzfristig nicht mit einer Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung gerechnet werden konnte, sprach das Wirtschaftsministerium NRW am 2. Juli 2014 schließlich eine atomrechtliche Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem bestehenden AVR-Behälterlager aus (Pressemitteilung des FZJ und des Wirtschaftsministeriums NRW).

Mit der Anordnung zur Entfernung der Brennelementkugeln aus dem AVR-BL wurde ein Konzept zur Umsetzung gefordert. Infolgedessen wurden drei Lösungsoptionen erarbeitet: der Transport der AVR-BE in das Zwischenlager Ahaus (Option Ahaus), der Neubau eines neuen Zwischenlagers am Standort Jülich (Option Neubau) und der Transport der AVR-BE in die USA (Option USA), das Herkunftsland des Kernbrennstoffs. Im Oktober 2022 wurde die USA-Option in Abstimmung mit den relevanten Bundes- und Landesministerien beendet. 

Die Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF bewerten in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages im September 2022 die Ahaus Option als „grundsätzlich vorzugswürdig“. Die derzeit noch parallele Verfolgung der Neubau-Option soll beendet werden, sobald die ersten Transporte durchgeführt wurden.

Vortrag zum aktuellen Stand der Optionen (Februar 2024)

Die 3 Räumungsoptionen

Option Ahaus: Transport ­der AVR-BE in das Zwischenlager Ahaus

Option Neubau: Neubau eines Zwischenlagers am Standort Jülich

Option USA: Transport der AVR-BE in die USA (Beendet)

zu den 3 Räumungsoptionen

Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten zur Lagerung in Jülich und zu den Räumungsoptionen.

zu den Fragen & Antworten

Mediathek zu den AVR-Brennelementen

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Letzte Aktualisierung: Mai 2023