AVR-Brennelemente: Erster CASTOR-Behälter aus Jülich erreicht Zwischenlager in Ahaus
25. März 2026
JÜLICH – Der erste von insgesamt 152 Behälter vom Typ CASTOR® THTR/AVR mit kugelförmigen Brennelementen aus dem Zwischenlager Jülich ist erfolgreich in das Zwischenlager Ahaus transportiert worden. Wie die begleitende Polizei mitteilte, verlief der Transport ohne besondere Zwischenfälle.
Der Transport startete am späten Dienstagabend in Jülich und erreichte das Ziel in Ahaus gegen 2:00 Uhr am Mittwoch. Die Transporte erfolgen im Auftrag der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) durch das auf Kernbrennstofftransporte spezialisierte Unternehmen Orano NCS und unterliegen strengen behördlichen Auflagen.
Hintergrund ist die Anordnung der nordrhein-westfälischen Atomaufsicht aus 2014, das Zwischenlager in Jülich zu räumen. Die JEN setzt diese Anordnung nun schrittweise um.
In den kommenden Monaten sollen auch die verbleibenden 151 CASTOR-Behälter nach Ahaus überführt werden.
„Der sichere Abtransport der Behälter hat für uns oberste Priorität. Der erste Transport ist ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung der behördlichen Anordnung“, sagt Beate Kallenbach-Herbert, technische Geschäftsführerin der JEN. „Alle Abläufe wurden im Vorfeld intensiv erprobt und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.“
Dem Transport vorausgegangen war ein umfassendes Genehmigungsverfahren, in dem die sichere Durchführbarkeit bestätigt wurde.
Weiterführende Informationen
Link zur Pressemitteilung der Polizei
https://muenster.polizei.nrw/presse/castortransport-von-juelich-nach-ahaus-durchgefuehrt
Einen kurzen Überblick über das Vorhaben und seiner Historie
https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente
Einen umfangreichen FAQ-Katalog mit vielen Hintergrundinformationen
https://www.jen-juelich.de/projekte/avr-brennelemente/fragen-antworten
Hintergrund-Informationen
Das AVR-Behälterlager in Jülich war auf 20 Jahre befristet bis 30. Juni 2013 genehmigt. Eine Verlängerung der Genehmigung wurde frühzeitig beantragt, erforderte aber Nachweise zur Erdbebensicherheit unter Berücksichtigung des weiterentwickelten Regelwerks und aktueller Erkenntnisse zur Erdbebensituation in der Region. Dies führte in der Konsequenz dazu, dass der Nachweis zur Erdbebensicherheit für das bestehende Zwischenlager basierend auf einem theoretisch möglichen Extremerdbeben (Wiederkehrperiode 100.000 Jahre) zu erbringen war. Die Anforderungen waren also wesentlich höher als beim Bau des Behälterlagers im Jahr 1993.
Um den genehmigungslosen Zustand nach dem 30. Juni 2013 zu verhindern, erließ die Atomaufsicht NRW zunächst zwei Anordnungen zur weiteren Aufbewahrung im Lager in Jülich. 2014 wurde eine Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der Brennelemente erlassen, da eine Verlängerung wegen der Erdbebenthematik kurzfristig nicht erwartet wurde.
Für die Entfernung der Brennelemente wurde an drei Optionen gearbeitet: Transport nach Ahaus (Option Ahaus), Neubau eines Lagers in Jülich (Option Neubau) und Transport in die USA (Option USA). Im Oktober 2022 wurde die Option USA in Abstimmung mit Bundes- und Landesministerien beendet.
Die Bundesministerien für Umwelt, Forschung und Finanzen bewerten in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages im September 2022 die Ahaus Option als „grundsätzlich vorzugswürdig“. Die derzeit noch parallele Verfolgung der Neubau-Option soll beendet werden, sobald die ersten Transporte durchgeführt wurden.
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