Mitteilungen
Gemäß § 7c (4) des Atomgesetzes ist die JEN verpflichtet, die Öffentlichkeit über den bestimmungsgemäßen Betrieb, über meldepflichtige Ereignisse und über (nukleare) Unfälle in den kerntechnischen Anlagen zu informieren.
Die JEN hat die Aufgabe, die auf dem Campus Jülich befindlichen kerntechnischen Anlagen stillzulegen, zurückzubauen und die dabei anfallenden radioaktiven Abfälle zuverlässig zu entsorgen. Neben der Beseitigung dieser nuklearen Altlasten aus der öffentlich betriebenen kerntechnischen Forschung und Entwicklung in Jülich steht die JEN für Fragestellungen aus dem nukleartechnischen Umfeld als Kompetenzzentrum auch für Dritte zur Verfügung.
Die JEN ist verantwortlich für die Stilllegung und den Rückbau
- des AVR-Hochtemperaturreaktors
- der Chemiezellen
- des Forschungsreaktors FRJ-2 und
- der Großen Heißen Zellen.
Die Entsorgung der radioaktiven Reststoffe aus dem Abbau der kerntechnischen Anlagen ist eine zentrale Aufgabe der JEN. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe betreibt die JEN Anlagen zur Konditionierung von radioaktiven Abfällen mit dem Ziel, eine ausreichende Stabilität für die langfristige Zwischenlagerung zu erreichen. Auch verfügt die JEN über die hierzu notwendigen Zwischenlagerkapazitäten.
Die JEN-Zwischenlager am Standort nehmen insbesondere die radioaktiven Rohabfälle, Zwischenprodukte und konditionierten Abfälle der Rückbauprojekte auf. Des Weiteren lagern hier die abgebrannten kugelförmigen AVR-Brennelemente sowie der Reaktorbehälter des früheren AVR-Hochtemperaturreaktors.
Hier finden Sie die entsprechenden Jahresberichte der JEN.