Pressemitteilung

AVR-BRENNELEMENTE: ARBEITSSCHRITTE MIT LEEREM AVR-BEHÄLTER WERDEN ERPROBT

Update - 23. November 2023

Am 20. November begannen in Jülich die Arbeiten zur sogenannten „Kalthandhabung“. Im Beisein der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde (MWIKE) und ihrer Gutachter demonstrierte die JEN hierbei die detaillierten Beladeschritte eines leeren AVR-Behälters (CASTOR) auf den speziell angefertigten Tiefbetttrailer. Konkret wurde dabei ein leerer AVR-Behälter, eingebettet in seinem Transportgestell, auf die Transporteinheit gehoben und dort installiert. Anschließend wurde die zusätzliche Sicherungshaube auf die Transporteinheit montiert und die relevanten technischen Systeme in Betrieb genommen. Aus Sicht der JEN verliefen alle Arbeitsschritte reibungslos.

Nach Auskunft der BGZ in Ahaus erreichte der Transport gegen 2:30 Uhr das Zwischenlager in Ahaus. Ankunft am und Einfahrt auf das Zwischenlager-Gelände verliefen reibungslos und ohne Zwischenfälle.

Bilder der wesentlichen Arbeitsschritte der Kalthandhabung finden Sie hier.

Handhabungsschritte in Jülich und Ahaus im Fokus I Vorbereitung auf die offizielle „Kalthandhabung“ mit Behördenbeteiligung im November I Beginn der Transporte 2024 möglich

Jülich, 24. Oktober 2023. Die JEN beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Transportunternehmen, ab dem 06. November einen vollständigen Probetransport eines leeren THTR/AVR-CASTOR-Behälters (AVR-Behälter) von Jülich nach Ahaus durchzuführen. Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung wird den leeren Behälter nutzen, um die Einlagerung im Zwischenlager Ahaus zu erproben. 

Für beide Unternehmen dient der Probetransport dazu, die offizielle „Kalthandhabung“ vorzubereiten. Diese soll ebenfalls noch im November stattfinden und wird durch die Aufsichtsbehörde und ihre Sachverständigen begleitet. Dazu wird dann ein weiterer Leerbehälter abgefertigt und nach Ahaus gefahren, der nach der Kalthandhabung wieder zurück nach Jülich gebracht wird.  

Im Mittelpunkt der beiden Vorhaben steht die Erprobung der Arbeitsabläufe zur Abfertigung in Jülich und zur Annahme in Ahaus. Dadurch wird sichergestellt, dass die zuvor detailliert geplanten Schritte in der Praxis reibungslos funktionieren und gegebenenfalls angepasst werden können. Dafür ist ein Zeitraum von jeweils rund einer Woche vorgesehen.  

Die Erprobung beginnt in Jülich damit, dass ein leerer AVR-Behälter in der Verladehalle mithilfe eines speziellen Wendegestells aus seiner stehenden Position in die Waagerechte gewendet und dann in das Transportgestell abgelegt wird. Anschließend werden auf der Deckel- und Bodenseite extra angefertigte Stoßdämpfer montiert und das Transportgestell wird von allen Seiten verschlossen. Danach werden Strahlenschutzmessungen durchgeführt, bevor das beladene Transportgestell dann auf einen speziellen LKW-Auflieger verladen wird. Für das im Genehmigungsverfahren des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung festgelegte Schutzniveau wird das Transportgestell zusätzlich mit einer neuentwickelten Sicherungseinhausung verstärkt. 
Durch die Maßnahmen erhöht sich das Gewicht der Transporteinheit auf rund 130 Tonnen – der leere Behälter wiegt lediglich rund 25 Tonnen. Nach der Ankunft im Zwischenlager Ahaus werden die skizzierten Schritte in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt. 

Die geplanten Vorbereitungsschritte sind entscheidend für den sicheren Umgang mit den AVR-Behältern.

Weiterführende Informationen

Einen kurzen Überblick über das Vorhaben und seiner Historie

Eine Sammlung verschiedener Pressefotos rund um das Themenfeld und zur Transporteinheit

Eine Sammlung von Video-Dateien zum Thema

Hintergrund-Informationen

Das AVR-Behälterlager in Jülich war auf 20 Jahre befristet bis 30. Juni 2013 genehmigt. Eine Verlängerung der Genehmigung wurde frühzeitig beantragt, erforderte aber Nachweise zur Erdbebensicherheit unter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse zur Erdbebensituation in der Region. Dies führte in der Konsequenz dazu, dass die Genehmigungsbehörde – das heutige Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung – einen Nachweis zur Erdbebensicherheit für das bestehende Zwischenlager basierend auf einem theoretisch möglichen Extremerdbeben (Wiederkehrperiode 100.000 Jahre) fordert. Die Anforderungen waren also wesentlich höher als beim Bau des Behälterlagers. Die JEN arbeitet seitdem mithilfe externer Unterstützung daran, für das bestehende AVR-Behälterlager eine Genehmigung zu erhalten. 

Um einen ungeregelten Zustand nach dem 30. Juni 2013 zu vermeiden, erließ die Atomaufsicht NRW zunächst zwei Anordnungen zur weiteren Aufbewahrung im Lager in Jülich. 2014 wurde dann eine Anordnung zur unverzüglichen Entfernung der 152 AVR-Behälter erlassen, da die Verlängerung wegen der Erdbebenthematik kurzfristig nicht erwartet wurde.

Für die Entfernung der Brennelemente wurde an drei Optionen gearbeitet: Transport nach Ahaus (Option Ahaus), Neubau eines Zwischenlagers in Jülich (Option Neubau) und Transport in die USA (Option USA). Im Oktober 2022 wurde die USA-Option in Abstimmung mit Bundes- und Landesministerien beendet.
Die Bundesministerien BMUV, BMBF und BMF bewerten in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages im September 2022 die Ahaus Option als „grundsätzlich vorzugswürdig“. Die derzeit noch parallele Verfolgung der Neubau-Option soll aus Sicht der Bundesministerien beendet werden, sobald die ersten Transporte durchgeführt wurden. 

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Pressemittelung - AVR-Brennelemente: Arbeitsschritte mit leerem AVR-Behälter werden erprobt